Dokumenten-Notarisierung

auf der Datnos

Blockchain

 

Die Blockchain-Technologie bewegt die ganze Wirtschaft:

Banken, Versicherungen oder Logistikfirmen – kaum ein Unternehmen befasst sich nicht mit diesem Thema.

Aktuelles und Neuigkeiten

DSGVO und die Integrität

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in der Integrität personenbezogener Daten einen wichtigen Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Der Artikel 5 der DSGVO legt eine Vielzahl von allgemeinen Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest.

Die allgemeinen Grundsätze nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO stellen dabei so etwas wie die „Grundregeln“ für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten dar und helfen insbesondere bei der Auslegung von Regelungen der DSGVO.

Diese Grundsätze der Datenverarbeitung muss jeder Verantwortliche auch einhalten und gemäß der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachweisen können.

Der Artikel 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO beschäftigt sich insbesondere mit der Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten.

Personenbezogene Datenmüssen...

…in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);

Zur Sicherstellung der Grundsätze sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die insbesondere in Artikel 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung – konkretisiert werden.

Der Artikel 32 DSGVO fordert insbesondere in Abs. 1 lit. b) ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten…

…diese Maßnahmen schließen gegebenenfalls unter anderem Folgendes ein: die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;

 

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Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Konsortium-Blockchain

der docnodes

Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Integrität von elektronischen Dokumenten (d.h. allen Arten von Dateien) sichergestellt werden. Die Anwendung basiert auf einer Konsortium-Blockchain. In dieser Konsortium-Blockchain beitreibt die docnodes GmbH einen Blockchain-Knoten.

Die für diese Anwendung weiteren nötigen Blockchain-Knoten werden von den Vereinsmitgliedern der Blockchain Initiative Austria (bc-init.at) betrieben, welcher die docnodes GmbH als Vereinsmitglied beigetreten ist.

Die Konsortium-Blockchain ist eine Variante des Aufbaus eines Blockchain-Netzes, bei dem die Betreiber der Blockchain-Knoten (Nodes) einem „Konsortium“ (in diesem Fall der Blockchain Initiative Austria) angehören.

Es wird technisch sichergestellt, dass nur Teilnehmer der Blockchain
Initiative Austria Daten in die Blockchain schreiben können. Ein weiterer Vorteil einer derart aufgebauten Blockchain liegt darin, dass dabei im Gegensatz zu öffentlichen Blockchains kein unnötig hoher Energiebedarf (durch „proof of work“) gegeben ist.

Was ist Dokumenten Notarisierung?

Durch die Hinterlegung eines digitalen Fingerabdrucks von Daten in der Blockchain kann später bewiesen werden, dass die Daten zum betreffenden Zeitpunkt in einer bestimmten Form vorgelegen sind und seither nicht verändert wurden.

Im öffentlichen Bereich in Österreich wird dieses Verfahren bereits eingesetzt. Nun werden auch sinnvolle privatwirtschaftliche Anwendungen ermöglicht. Mittels „Notarisierung“ kann bewiesen werden, dass ein elektronisches Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form existiert hat und seither nicht verändert wurde.

Beim Erstellen einer Notarisierung wird ein eindeutiger Fingerabdruck eines
Dokumentes (der sog. Hashwert) berechnet und gemeinsam mit einem Zeitstempel und einer Transaktions-ID in einer Blockchain unveränderbar protokolliert. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt verifiziert werden soll, dass das betreffende Dokument zum behaupteten Zeitpunkt bereits existiert hat und nicht verändert wurde, werden die Daten aus der Blockchain abgerufen und mit den vorliegenden Informationen verglichen.

Erstellen einer Notarisierung

Zum Erstellen einer Notarisierung wird ein Dokument ausgewählt. Die Datei wird dabei nicht auf den Server hochgeladen, sondern der Hashwert wird lokal im Browser errechnet, wodurch keine Inhalte der Dokumente, oder sonstige personenbezogene Daten, in die Blockchain übertragen werden.

Nach dem Eintragen der Informationen in die Blockchain werden die Ergebnisse (Zeitstempel, Hashwert, Transaktions-ID…) angezeigt und können in Form einer Bestätigung (PDF-Datei) heruntergeladen werden.

In der angebotenen Variante erfolgt die Übergabe des Hashwerts (plus Meta-Daten) an ein API automatisiert. Die Bestätigung wird ebenfalls automatisiert erzeugt und als PDF-Datei in einem Ordner abgelegt.

Docnodes_Logo_2022

Verifizierung einer Notarisierung

Zur Überprüfung der Notarisierung muss entweder die Transaktions-ID der Erstellung oder der Hashwert des Dokumentes vorliegen. Der Hashwert des Dokumentes kann dazu auch neu errechnet werden. Basierend auf dieser Eingabe werden die entsprechenden Daten in der Blockchain gesucht und angezeigt.

Wenn dasselbe Dokument mehrfach notarisiert wurde, existieren auch entsprechend mehrere Einträge. Dabei ist der älteste Eintrag der relevanteste.
Die Überprüfung einer Dokumenten-Notarisierung können Sie über
unsere Webseite oder den nachfolgenden Link durchführen.

node01.docnodes.de

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docnodes GmbH

Rheinstraße 7

56338 Braubach

+49 2627 66 43 99 – 7